Allgemeine Bestimmungen 2021
Llegada | Sábado (temporada alta) entre las 16h y las 20h |
Salida | Sábado (temporada alta) entre las 8h y las 10h |
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Bei Vermietungen über drei Wochen wird der Zählerstand abgelesen.
2a. Endreinigung
Die Endreinigung ist im Mietpreis nicht inbegriffen sie ist entweder bei ihrer Ankunft zu begleichen oder per Banküberweisung mit der Restzahlung Ihrer Miete.
3. Bettwäsche und Handtücher
Bettwäsche, Handtücher, Badetücher sowie Strandtücher sind im Mietpreis nicht enthalten, können aber gemietet werden.
4. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart zahlt der Mieter an den Vermieter/Schlüsselhalter eine Sicherheit für überlassene Einrichtung und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 300 Euro bis 700 Euro (Summe abhängig vom Mietobjekt) am Anreisetag zu hinterlegen und ist nicht verzinslich. Die Kaution wird per Banküberweisung, wenn keine Schäden vorliegen, spätestens innerhalb von 14 Tage nach Mietende an den Mieter zurückerstattet. Im Falle von Schäden wird eine Abrechnung mit den ausgeführten Reparaturen innerhalb von 60 Tagen zurückgesendet.
5. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, wird der Mietpreis nicht zurückerstattet.
6. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
7. Rückgabe des Mietobjektes
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter/Schlüsselhalter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen de Bettwäsche, leeren der Spülmaschine, Papierkörbe und Mülleimer entleeren und diese in die davor hergesehen Container zu geben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
8. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- Mehr als 30 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises
- 30 Tage bis 0 Tage vor Anreise: 100 % des Mietpreises
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
9. Ersatzmieter
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt dem Vermieter der gesamte Mietpreis erhalten.
10. Höhere Gewalt usw
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
11. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und Vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter/Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Der Vermieter/Schlüsselhalter haftet nicht für Diebstahl oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Sturm, Überschwemmungen etc.). Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden
12. Hausordnung
Rauchen ist im inneren der Ferienwohnungen und der Ferienhäuser strengstens verboten!
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, Türwerfen, lautes Schreien und solche Tätigkeiten, die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beinträchtigen, zu vermeiden.
Der Mieter verpflichtet sich die Nachtruhe zwischen 24.00 Uhr bis 08.00 Uhr zu respektieren.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Spanische Recht ist anwendbar.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
Ich bestätige von den allgemeinen Vertrags und Mietbedingungen Kenntnis genommen zu haben.